Quelle : PraxisBarometer Digitalisierung 2023 (N=451/2.583), IGES/KBV
elektronische Patientenakte: Sorge um Sanktionen
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist aktuell weniger etabliert als die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das elektronische Rezept (eRezept).
Von den Praxen, die die ePA nutzen, berichten fast 60 Prozent, dass sie sie lediglich vorhalten, um Snktionen zu vermeiden. Damit sie einen höheren Mehrwert für die Versorgung hätte, müssten nach Einschätzung der Ärztinnen und Ärzte insbesondere der elektronische Medikationsplan (eMP), Arztbriefe, Befund- und Labordaten sowie der Notfalldatensatz abzulegen und einzusehen sein.