Quelle : Honorarbericht, KBV
Leistungsbedarf je Arzt / Psychotherapeut
Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten rechnen die bei der Behandlung der Patienten erbrachten Leistungen mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei haben ärztliche Leistungen beziehungsweise abrechnungsfähige Kosten eine in der regionalen Euro-Gebührenordnung (EuroGO) dokumentierte Bewertung in Euro (auch als Leistungsbedarf (LB) bezeichnet). Der Leistungsbedarf je Arzt bzw. Psychotherapeut unterliegt jährlich wiederkehrenden Schwankungen im Quartalsverlauf.
Quelle : Honorarbericht, KBV