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Leistungsbedarf je Arzt / Psychotherapeut

Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten rechnen die bei der Behandlung der Patienten erbrachten Leistungen mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei haben ärztliche Leistungen beziehungsweise abrechnungsfähige Kosten eine in der regionalen Euro-Gebührenordnung (EuroGO) dokumentierte Bewertung in Euro (auch als Leistungsbedarf (LB) bezeichnet). Der Leistungsbedarf je Arzt bzw. Psychotherapeut unterliegt jährlich wiederkehrenden Schwankungen im Quartalsverlauf.

Quelle : Honorarbericht, KBV

Quelle : Honorarbericht, KBV