Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2024, KBV
Drohende Unterversorgung vor allem bei Hausärzten
Die Landesausschüsse können für bestimmte Planungsbereiche feststellen, dass eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Auch kann der Landesausschuss innerhalb eines Planungsbereiches zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf feststellen. Trifft der Landesausschuss einen der drei Beschlüsse, so können besondere Fördermaßnahmen für diese Regionen vereinbart werden.
Deutschlandweit wurde im Jahr 2024 in 33 Planungsbereichen eine Unterversorgung (überwiegend mit Hausärzten) und in 152 Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung (ebenfalls überwiegend mit Hausärzten) festgestellt. Zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf wurde in vier Kassenärztlichen Vereinigungen konstatiert, alle im Osten Deutschlands. Im Zusammenhang mit der Diskussion um Praxisaufkauf bei Nachbesetzung stellt der Landesausschuss zudem eine Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrads um 40 Prozent fest (§103 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Im 4. Quartal 2024 waren über alle Arztgruppen hinweg in 880 Fällen Planungsbereiche von solch einer Überschreitung betroffen gewesen.