Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2023, KBV
Bedarfsplanungsgewicht berücksichtigt Teilnahmeumfang der Ärzte
Die Einheit der Bedarfsplanung ist nicht die Anzahl der Ärzte bzw. Psychotherapeuten nach Köpfen, sondern nach Bedarfsplanungsgewicht. Mit diesem Gewicht wird der Teilnahmeumfang jedes individuellen Arztes/Psychotherapeuten berücksichtigt, wobei dieser in 0,25 Schritten zwischen 0 (keine bedarfsplanungsrelevante vertragsärztliche Tätigkeit) und 1 (Vollzeitteilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung) liegen kann. Ausgewiesen wird die durchschnittliche Anzahl der Einwohner je Vollzeit-Bedarfsplanungsgewicht differenziert nach Arztgruppe. Dieses Ist-Verhältnis wird in der Bedarfsplanung mit der Soll-Verhältniszahl Ärzte zu Einwohnern in einem Planungsbereich abgeglichen und so der Versorgungsgrad bestimmt.
Eine niedrige Anzahl Einwohner je Arzt zeigt ein hohes Versorgungsniveau an.