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Gesundheitsdaten

Bedarfsplanung berücksichtigt Morbidität

Mit Reform der Bedarfsplanung trat zum 30.06.2019 der neue Morbiditätsfaktor in Kraft. Dieser ersetzte den bis dahin geltenden Demografiefaktor und enthält einen direkten Indikator für Morbidität. Der Morbiditätsfaktor sorgt dafür, dass eine veränderte Morbidität der Bevölkerung im Zeitverlauf und im regionalen Vergleich zu einer Anpassung der Verhältniszahlen und damit des Versorgungsniveaus führt. Maßgeblich für die Anpassungen sind die mit der Morbiditätsstruktur einhergehenden unterschiedlichen Versorgungsbedarfe, gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme der verschiedenen Morbiditätsgruppen pro Arztgruppe. Bei der regelmäßigen Festlegung der Verhältniszahlen wird zunächst in einem ersten Schritt die bundesweite demografische Entwicklung im Zeitverlauf berücksichtigt. Ergebnis sind die Allgemeinen Verhältniszahlen. In einem zweiten Schritt werden dann die Allgemeinen Verhältniszahlen anhand der regionalen Morbiditätsstruktur (Alter, Geschlecht, Morbiditätsgrad) angepasst. Die Anpassung der Allgemeinen Verhältniszahlen erfolgt mit regionalen Verteilungsfaktoren und ergibt die regionalen Verhältniszahlen. In Regionen mit einer überdurchschnittlich morbiden Bevölkerung wird hierdurch ein höheres Versorgungsniveau (mehr Ärzte) sichergestellt (Prozentwert kleiner 0), überdurchschnittlich gesunde Regionen bekommen weniger Ärzte (Prozentwert größer 0). Die Aktualisierung der regionalen Verteilungsfaktoren erfolgt alle zwei Jahre.

Dargestellt wird die prozentuale Abweichung von der bundesweit einheitlichen Allgemeinen Verhältniszahl (Soll-Arztniveau) aufgrund der regionalen Morbiditätsstruktur.

Quelle : KBV-eigene Berechnung auf Grundlage von Anlage 4.7 Bedarfsplanungsrichtlinie