Quelle : Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, KBV
Meist weniger als 10 Betten pro Belegärztin/Belegarzt
Belegärztinnen/Belegärzte sind Vertragsärztinnen/Vertragsärzte, die im Rahmen ihrer ambulanten Tätigkeit auch die Möglichkeit haben, ihre Patientinnen und Patienten in einem Krankenhaus stationär zu behandeln. Dazu ist kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zu einem Krankenhausträger notwendig. Sie schließen entsprechende Vereinbarungen mit Krankenhäusern und übernehmen damit den laut Krankenhausplan zugewiesenen Versorgungsauftrag des Krankenhauses. Dabei rechnet der Belegarzt seine Leistung mit der KV ab und das Krankenhaus die sog. Belegarzt-DRG (inkl. der Versorgung durch Pflegekräfte). Die Anzahl der Belegärztinnen/Belegärzte in Deutschland ging in den vergangenen Jahren zurück. Im Jahr 2015 gab es 5.203 Belegärztinnen/Belegärzte, im Jahr 2024 noch 3.369.
Die Fachgruppen mit den meisten Belegärztinnen/Belegärzten sind die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (27 %) und die Chirurgie/Orthopädie (25 %), die zusammen mehr als die Hälfte aller Belelärztinnen/Belegärzte im Jahr 2024 ausmachten. Mehr als drei Viertel aller Belelärztinnen/Belegärzte haben weniger als 11 Belegbetten, nur rund 7 Prozent der Belelärztinnen/Belegärzte verfügen über mehr als 20 belegbare Betten.
Quelle : Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, KBV