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Versorgungsgrade in den Planungsbereichen

Auf Grundlage der Verhältniszahlen kann zwischen SOLL- und IST-Niveau der Versorgung unterschieden werden, um darauf basierend den Versorgungsgrad zu ermitteln. Dieser bildet dann den zentralen Anhaltspunkt für die Öffnung oder Sperrung eines Planungsbereichs sowie beispielsweise die Feststellung von (drohender) Unterversorgung durch den Landesausschuss. Je nach Arztgruppe und Region fallen die Versorgungsgrade sehr unterschiedlich aus – bei den Hautärzten gibt es zwei Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von 0 Prozent, hohe Versorgungsgrade von über 300 Prozent gibt es insbesondere in der gesonderten fachärztlichen Versorgung. Hier aufgeführt ist der Versorgungsgrad ohne Ermächtigte, der grundsätzlich zur Bestimmung von Über- und Unterversorgung herangezogen wird.

Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2024, KBV