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Gesundheitsdaten

Planungsregionen und Verhältniszahlen

Arzt-Einwohner-Verhältnisse

Für die einzelnen Arztgruppen gelten in der Bedarfsplanung unterschiedlich große Planungsbereiche. Hausärzte werden dabei kleinräumiger, spezialisierte Fachärzte großflächiger beplant. Zentrales Steuerungsinstrument der Bedarfsplanung sind die Allgemeinen Verhältniszahlen, die definieren ab wann ein Planungsbereich gesperrt wird (Überschreiten der Allgemeinen Verhältniszahl um 10 Prozent) oder ab wann Unterversorgung anzunehmen ist (Unterschreiten der Allgemeinen Verhältniszahl um 50 Prozent (Fachärzte) beziehungsweise 25 Prozent (Hausärzte).

Die Verhältniszahl wird in der wohnortnahen allgemeinen fachärztlichen Versorgung auch genutzt, um bestehende Mitversorgungseffekte abzubilden. Hier wird der unterschiedliche Grad der Mitversorgung anhand fünf unterschiedlicher Verhältniszahlen je nach Regionstyp berücksichtigt. Seit 2018 gilt zudem ein weiterer Regionstyp, der sog. Polyzentrische Verflechtungsraum, mit eigenen Verhältniszahlen für das Ruhrgebiet. In den anderen Versorgungsebenen (hausärztliche, spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung) sind die Planungsräume so gewählt, dass die Mitversorgung innerhalb des Planungsbereiches abgebildet wird. Eine differenzierte Verhältniszahl ist dann nicht erforderlich.