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Gesundheitsdaten

Nicht jedes neue Arzneimittel hat einen Zusatznutzen

Seit dem Jahr 2011 müssen in Deutschland neue Arzneimittel die frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Auf Grundlage eines vom pharmazeutischen Unternehmer einzureichenden Dossiers prüft der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb der ersten sechs Monate nach Markteinführung, ob das Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat oder nicht. Die Zahl neuer Arzneimittel und damit die durchzuführenden Nutzenbewertungen nimmt stetig zu und hat im Jahr 2019 den bisherigen Höchststand erreicht. Die frühe Nutzenbewertung zeigt, dass längst nicht alle neuen Arzneimittel besser sind als der Therapiestandard.

Quelle : KBV gem. den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Quelle : KBV gem. den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses