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Gesundheitsdaten

Nicht jedes neue Arzneimittel hat einen Zusatznutzen

Seit 2011 müssen in Deutschland neue Arzneimittel die frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Auf Grundlage eines vom pharmazeutischen Unternehmer einzureichenden Dossiers prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob das Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat oder nicht. Die Zahl neuer Arzneimittel und damit die durchzuführenden Nutzenbewertungen nimmt stetig zu und hat für das Jahr 2021 einen bisherigen Höchststand erreicht. Die frühe Nutzenbewertung zeigt, dass längst nicht alle neuen Arzneimittel besser sind als der Therapiestandard.

Quelle : KBV gem. den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Quelle : KBV gem. den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses