Quelle : Sonderauswertung Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mehr Rehaverordnungen
Nachdem die Zahl der Verordnungen von medizinischer Rehabilitation bis zum Jahr 2010 zurückgegangen ist, steigt sie bis 2014 kontinuierlich an und geht 2015 leicht zurück. Seit 2016 steigt die Zahl der Verordnungen auf ein Rekordhoch von rund 274.000 Verordnungen im Jahr 2019. Hintergrund dieser wachsenden Verordnungszahlen ist vermutlich, dass seit 2016 jeder Vertragsarzt die Möglichkeit hat Leistungen der medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen. Ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis, der bis dahin verpflichtend vorgeschrieben war, wird seitdem nicht mehr benötigt. Darüber hinaus ist auch das sogenannte zweistufige Verordnungsverfahren entfallen, d.h. für die Verordnung muss der Vertragsarzt nur noch ein Formular (Muster 61) ausfüllen. Bei der Betrachtung einzelner Bundesländer liegt die Zahl der Verordnungen in Thüringen mit mehr als 490 Reha-Verordnungen je 100.000 gesetzlich Versicherte vergleichsweise hoch. Während Hamburg und Schleswig-Holstein mit weniger als 320 Verordnungen weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von rund 375 Verordnungen je 100.000 gesetzlich Versicherte liegen.
Quelle : Sonderauswertung Kassenärztliche Bundesvereinigung