Quelle : SAPV Frequenzstatistik nach Erst- und Folgeverordnungen, Sonderauswertung, KBV; Versicherte gem. KM6-Statistik, BMG
Mehr als 180.000 SAPV-Verordnungen im Jahr 2023
Im Jahr 2021 wurde die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) mehr als 181.000-mal verordnet. Davon waren rund 54 Prozent Erstverordnungen und rund 46 Prozent Folgeverordnungen. Die Häufigkeit der SAPV-Verordnungen unterscheidet sich derzeit noch deutlich zwischen den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen: Während in Brandenburg rund 438 Verordnungen je 100.000 gesetzlich Versicherte auftreten, sind es in Baden-Württemberg rund 113 je 100.000 gesetzlich Versicherte. Dies hängt auch mit regional-spezifischen Versorgungsstrukturen zusammen (z.B. in Westfalen-Lippe).
Quelle : SAPV Frequenzstatistik nach Erst- und Folgeverordnungen, Sonderauswertung, KBV; Versicherte gem. KM6-Statistik, BMG