Quelle : KJ 1-Statistik (Endgültige Rechnungsergebnisse GKV), Bundesministerium für Gesundheit
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird kontinuierlich ausgebaut
Seit dem 1. April 2007 ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie soll dabei helfen, schwer kranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und bei ihren Angehörigen zu ermöglichen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse sind seit der Einführung der SAPV bis 2020 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2021 lagen die Ausgaben bei rund 796 Millionen Euro, wobei der größte Anteil der Ausgaben (rund 78 %) auf ärztliche Behandlungen entfiel.
Quelle : KJ 1-Statistik (Endgültige Rechnungsergebnisse GKV), Bundesministerium für Gesundheit