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Gesundheitsdaten

88% der ambulanten Therapien werden im ersten Schritt voll befürwortet

Krankenkassen entscheiden über die Bewilligung einer Psychotherapie: Sie erkennen die Leistungspflicht für die Psychotherapie an oder lehnen diese ab beziehungsweise teilweise ab. In vielen Fällen werden für diese Entscheidung im Vorfeld Gutachterinnen und Gutachter einbezogen, die eine Empfehlung aussprechen. Die Anzahl der dieser Gutachtenaufträge in der ambulanten Psychotherapie ist im Zeitraum zwischen 2007 und 2016 um rund 38% gestiegen. Seit 2017 ist die Zahl aufgrund neuer Regelungen deutlich gesunken. Der Anteil der von den Gutachterinnen und Gutachtern vorgenommenen Nicht- oder Teilbefürwortungen ist 2021 fast gleich geblieben und liegt zwischen 2% und 3% Nicht-Befürwortungen und zwischen 7% und 9% Teil-Befürwortungen.

Quelle : Gutachtenstatistik der KBV