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Gesundheitsdaten

Die Gutachtenaufträge nach Strukturreform tendentiell rückläufig

Im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung bestellte Gutachter sind verpflichtet, eine Erhebung über die von Ihnen durchgeführten Begutachtungen im Auftrag der Krankenkassen zu erstellen.

Die Zahl der Gutachten ist dabei zwischen 2009 und 2016 um ca. 26% gestiegen Ein höherer Anstieg lässt sich für die Verhaltenstherapie im Vergleich zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren feststellen (52% vs. 4% Anstieg zwischen 2009 und 2016). Durchschnittlich wurden in diesem Zeitraum etwa 325.000 Gutachten pro Jahr bearbeitet. Die Anzahl der Gutachtenaufträge hängt mit der Anzahl der beantragten Psychotherapien zusammen, ist aber nicht mit dieser identisch sondern geringer. Zum 01.04.2017 gab es eine umfangreiche Strukturreform durch die u.a. Kurzzeittherapien und Verlängerungen von Langzeittherapie generell nicht mehr gutachterpflichtig sind. Die Krankenkassen können in diesen Fällen ohne Gutachten entscheiden. Die Zahl der Gutachten ist nach einem Anstieg in 2020 in 2021 gegenüber 2019 leicht gesunken. Die Systemische Therapie für Erwachsene ist seit 2020 GKV-Leistung und wird in 2021 erstmals aufgenommen.

Quelle : Gutachtenstatistik der KBV